Zusätzlich 10.000 Menschenleben mehr retten

Aktionsplan Wiederbelebung

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern in einem Aktionsplan Wiederbelebung konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten.

Außerdem soll die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen und Orten mit langer Verweildauer verbessert werden. Helft mit und unterstützt dieses tolle Projekt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.grc-org.de

 


Einführung des digitalen Erste-Hilfe-handbuches durch die dguv

Digitalisierung im Kursbereich

Ab 2024 wird die Teilnehmerunterlage (Erste-Hilfe-Handbuch, Informationsschrift) nicht mehr als Print-Medium herrausgegeben. Der Link auf eine genehmigte Teilnehmerunterlage, z.B. die DGUV Informationen 204-007/204-008, ist ausreichend. BMK Gesundheitskurse stellt Ihnen als Teilnehmer*innen einen kostenlosen QR-Code zur Verfügung, unter welchem das Erste-Hilfe-Handbuch abrufbar ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: http://dguv.de


Anhebung der Lehrgangsgebühren 2024

Veränderte Kosten bei Erste-Hilfe-Kursen

Für Erste-Hilfe-Kurse, ab dem 01.01.2024 , betragen die Lehrgangsgebühren 42 € pro Teilnehmer*in.

Die Beträge gelten für Erste-Hilfe-Ausbildungen, Erste-Hilfe-Fortbildungen und Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder gleichgermaßen.

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: http://dguv.de


Neue Vorgaben für Mitglieder der BGW

Genehmigung von Erste-Hilfe Kursen nötig

Seit dem 01.11.2017 gelten neue Vorgaben für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Teilnehmer eines Erste-Hilfe Lehrgangs müssen vorab namentlich an die BGW gemeldet und von dieser genehmigt werden. Es werden keine Zuschüsse mehr für medizinisches Assistenzpersonal und examinierte Pflegekräfte gezahlt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bgw-online.de/


Weil es manchmal um Sekunden geht

Notfalldose für Ihren Kühlschrank

Ein Notfall meldet sich oft nicht an und ehe man sich versieht steht der Notarzt und der Rettungsdienst im Zimmer. Eine garantierte Frage sind immer die Medikamente, Vorerkrankungen und andere Besonderheiten. Ein schnelles Auffinden in dieser Ausnahmesituation von Medikamentenplänen, Arztbriefen oder Allergieausweisen ist dann meist unmöglich. 

Aus diesem Unglück wurde die Notfalldose ins Leben gerufen. In einer kleinen Plastikdose werden stets wichtige Informationen zum Krankheits- und Medikationszustand aufbewahrt und finden sich immer an einer bestimmten Stelle in der Wohnung - im Kühlschrank.

Doch woher soll der Rettungsdienst oder Notarzt von dieser Dose wissen? Durch einen Aufkleber an der Eingang oder Durchgangstür. Vielen Notfallmedizinern ist dieser Hinweis geläufig.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Notfalldose.de