Kommt es zu einem plötzlicher lebensbedrohlicher Notfall, wie dem plötzlichen Herztod, geht es um Sekunden. Mit der App SAVING LIFE trägt der ASB Schleswig-Holstein dazu bei, Menschenleben zu retten und schnelle Hilfe dort zu leisten, wo sie dringend nötig ist. Koordiniert wird die Ersthelfer-Alarmierung durch die Rettungsleitstelle des Landkreises.
Der Empfehlung, 80 Prozent aller Reanimationsfälle innerhalb von acht Minuten zu versorgen, können in Schleswig-Holstein laut SWR-Recherche nur die Rettungsdienstbereiche der Landeshauptstadt Kiel und des Kreises Nordfriesland gerecht werden.
Sie wollen wissen, wie es genau in Ihrem Landkreis aussieht. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://notfallrettung.swr.de
Weitere Informationen zum Download der App finden Sie : https://www.asb-sh.de/savinglife
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern in einem Aktionsplan Wiederbelebung konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten.
Außerdem soll die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen und Orten mit langer Verweildauer verbessert werden. Helft mit und unterstützt dieses tolle Projekt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.grc-org.de
Ab 2024 wird die Teilnehmerunterlage (Erste-Hilfe-Handbuch, Informationsschrift) nicht mehr als Print-Medium herrausgegeben. Der Link auf eine genehmigte Teilnehmerunterlage, z.B. die DGUV Informationen 204-007/204-008, ist ausreichend. BMK Gesundheitskurse stellt Ihnen als Teilnehmer*innen einen kostenlosen QR-Code zur Verfügung, unter welchem das Erste-Hilfe-Handbuch abrufbar ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://dguv.de
Für Erste-Hilfe-Kurse, ab dem 01.01.2024 , betragen die Lehrgangsgebühren 42 € pro Teilnehmer*in.
Die Beträge gelten für Erste-Hilfe-Ausbildungen, Erste-Hilfe-Fortbildungen und Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder gleichgermaßen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://dguv.de
Seit dem 01.11.2017 gelten neue Vorgaben für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Teilnehmer eines Erste-Hilfe Lehrgangs müssen vorab namentlich an die BGW gemeldet und von dieser genehmigt werden. Es werden keine Zuschüsse mehr für medizinisches Assistenzpersonal und examinierte Pflegekräfte gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bgw-online.de/
Ein Notfall meldet sich oft nicht an und ehe man sich versieht steht der Notarzt und der Rettungsdienst im Zimmer. Eine garantierte Frage sind immer die Medikamente, Vorerkrankungen und andere Besonderheiten. Ein schnelles Auffinden in dieser Ausnahmesituation von Medikamentenplänen, Arztbriefen oder Allergieausweisen ist dann meist unmöglich.
Aus diesem Unglück wurde die Notfalldose ins Leben gerufen. In einer kleinen Plastikdose werden stets wichtige Informationen zum Krankheits- und Medikationszustand aufbewahrt und finden sich immer an einer bestimmten Stelle in der Wohnung - im Kühlschrank.
Doch woher soll der Rettungsdienst oder Notarzt von dieser Dose wissen? Durch einen Aufkleber an der Eingang oder Durchgangstür. Vielen Notfallmedizinern ist dieser Hinweis geläufig.
Weitere Informationen finden Sie unter Notfalldose.de