Richtig handeln beim Unfall im straßenverkehr

Erste-Hilfe für den Führerschein

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend beschlossen, dass zukünftig für alle Führerscheinbewerberinnen und -bewerber eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten notwendig ist. Diese Schulung in Erster-Hilfe ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Somit hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem neuen Ausbildungskonzept der Unfallversicherungsträger, das seit 1. April 2015 umgesetzt ist, angeschlossen.

 

In unserem Kurs werden die Maßnahmen der Erste-Hilfe im Straßenverkehr (Absichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, usw.) verstärkt mit in den praktischen Teil der Ausbildung integriert.

 

Nützliche Informationen für Führerscheinanwärter:

>> Informationen zur Fahrerlaubnisverordnung

 


Ausbildung Erste-Hilfe für den Führerschein

 

45 Euro p.P. *

 

 * enthält keinen Sehtest und keine Passfotos